Marktorganisation

Toblas Siepel
Marktplatz 1
31749 Auetal/Rehren
Tel: 0160/92 24 39 15

**Marktordnung/Jahrmarkt/Flohmarkt/Trödelmarkt**

Teilnahmeberechtigt im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind Anbieter von Trödel, Antiquitäten, Kunst und Kunstgewerbeartikel, Münzen, Mineralien, Briefmarken, Weihnachts- und Geschenkartikel, Basielarbeiten, Jahrmarktartikel und Waren aller Art.

1. Der Aufbau der Stände darf nicht vor Eintreffen der Marktleitung erfolgen
2. Die Marktzeit beträgt an Sonn- und Feiertagen 11Uhr-18Uhr ansonsten gelten die gesetzlichen Ladenschlusszeiten 
3. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Abhandenkommen von Waren
4. Die Weisungen der Marktleitung, der Polizei, der Feuerwehr sowie die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sind in jedem Fall Folge zu leisten
5. An jedem Stand ist ein Schild mit Namen und vollständiger Adresse des Anbieters gut sichtbar anzubringen
6. Verkaufstische sind von den Ausstellern selbst zu stellen
7. Das Standgeld wird spätestens bei Marktbeginn fällig
8. Musikübertragungen und Lautsprecherdurchsagen sind nicht erlaubt
9. Neuware ist durch Preisschilder oder Beschriftungen der Waren auszuzeichnen
10. Der Verkauf von Messern ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt
11. Personen, die gemäß § 42 Abs. 2 des zur Zeit gültigen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bezeichneten Lebensmittel geweßsmäßig herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen – wenn sie mit diesen direkt oder indirekt in Berührung kommen – im Besitz einer Bescheinigung § 43 Abs. 1 des IfSG oder eines Gesundheitszeugnisses sein
12. **Verboten ist gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen anzubieten, zu verkaufen oder diese sonst in den Verkehr zu bringen. Ebenso ist nach § 86 a STG das Verbreiten von Schriften in denen Kennzeichen (Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln von verfassungswidrigen Parteien) verwendet sowie der Vertrieb solcher Kennzeichen verboten**
13. **Beim Handel mit bespielten Videos sind die Urheberrechte wahr.
14. Die lichte Höhe der Verkaufsstände darf an keiner Stelle mehr als 2,40 Meter betragen. 15.
Alle Fremd-Werbemaßnahmen sind durch den Veranstalter zu genehmigen.
16. Bei Nichtbefolgen der Marktordnung ergeht Marktverbot

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